Grundlage für den nationalen und internationalen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern zu Lande, zu Wasser, in der Luft und zur See bilden die bundesdeutschen und europäischen Gefahrgutverordnungen. Sie sind Teil des internationalen Gefahrgutrechts. Zu unterscheiden sind die “Gefahrgutverordnung See” und die “Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt”. Die Verordnungen regeln als Teil des bundesdeutschen Verwaltungsrechts die Einteilung der Güter in Gefahrgutklassen, ihre Kennzeichnung mit besonderen Symbolen und Hinweisen, ihre Spezialverpackung, die Sicherung der Ladung und die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Gefahrentafeln. Zweck der Vorschriften ist eine sichere Abwicklung der Transporte, die Vermeidung von Unfällen und die genaue und zügige Information der Rettungskräfte im Katastrophenfall. Daher muss jeder Gefahrguttransport von einem Beförderungspapier begleitet sein, das alle relevanten Informationen enthält.