Das GS-Zeichen (Siegel für Geprüfte Sicherheit) sagt aus, dass das Produkt den Auflagen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entspricht.
Die 1977 ins Leben gerufene Initiative klassifiziert Geräte und Produkte, die besonderen Sicherheitsauflagen entsprechen, wie etwa die der DIN-Norm oder den Unfallverhütungsvorschriften von Genossenschaften. Dabei verspricht das GS-Siegel, dass das vorliegende Produkt Sicherheitsauflagen erfüllt und ohne Bedenken benutzt werden kann. Bevor das GS-Siegel angebracht werden darf, muss das Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle untersucht werden, die dieses einer Baumusterungsprüfung unterzieht. Jede Änderung an dem geprüften Gerät hat zur Folge, dass das GS-Zeichen verfällt und erst wieder neu erworben werden muss. Eine Ähnlichkeit besteht in dieser Hinsicht auch zu dem CE-Zeichen, welches aber im Gegensatz zum GS-Zeichen nicht freiwillig als Zusatz erworben werden kann.