Der Begriff Evakuierung bezeichnet die Räumung einer gefährdeten Zone, dies können beispielsweise ein Gebäude bzw. ein Gebäudeteil oder ein bzw. mehrere Räume sein (häufig im Rahmen von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen, ggf. baulich definiert als s.g. „Brandabschnitt“). Der Vorgang sollte idealerweise bei einer geordneten Räumung über entsprechend bemessene und besonders markierte (sichere) Evakuierungswege und Evakuierungsausgänge erfolgen. Hierbei ist entscheidend, dass der Vorgang in einer für Leben und Gesundheit der Menschen vertretbaren Zeit („Evakuierungszeit“) erfolgt. Der Unterschied zur „Personen-Rettung“ besteht in der aktiven Teilnahme der Betroffenen. Die im Gefährdungsbereich befindlichen Personen sind bei der Evakuierung (größtenteils) in der Lage, aus eigener Kraft und ohne übermäßige Inanspruchnahme fremder Hilfe, den Gefährdungsbereich zu verlassen. Dennoch werden an Evakuierungswege vergleichbare hohe Anforderungen wie an Rettungswege gestellt.