Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die vernünftige Ausarbeitung eines Sicherheitskonzeptes. Sicherheitsmitarbeiter, die eingesetzt werden, müssen mindestens nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung von der IHK unterrichtet worden sein. Die Einlasskontrolle muss organisiert und das Eindringen nicht autorisierter Personen verhindert werden. Auch ist eine Crowd Control erforderlich, um das Risiko einer Massenpanik zu minimieren. Außerdem stellt diese sicher, dass Flucht- und Rettungswege zugänglich bleiben. Für Notfälle muss entsprechend ausgebildetes Sanitätspersonal vorgehalten werden, welches notfalls Erste Hilfe leisten kann. Sollten viele Besucher mit dem eigenen Pkw anreisen, benötigt man desweiteren eine Parkplatzlenkung und Verkehrsüberwachung. Derartige Kontroll-, Sicherungs- und Serviceaufgaben bei räumlich und zeitlich begrenzten Großveranstaltungen werden in der Regel erfahrenen Securityfirmen übertragen, die diesen Veranstaltungsservice professionell durchführen. Je nach Größe der Veranstaltung benötigt man außerdem einen Brandsicherungsposten, schließlich will der Veranstalter einen optimalen Kundenservice.