Die Arbeitsstättenverordnung regelt grundsätzliche Anforderungen, die für eine Arbeitsstätte, zur Prävention von Gefahren und unzumutbaren Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, notwendig sind. So werden in der Verordnung unter anderen die Belüftung,die Beleuchtung, die Arbeits- und Sanitätseinrichtungen, sowie die Raumtemperaturen geregelt. Die bis 2004 gültige Arbeitsstättenverordnung von 1974 wurde durch eine neu strukturierte Verordnung, die dem Konzept der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie folgt, ausgetauscht. Die neue Arbeitsstättenverordnung gibt lediglich allgemeine Anforderungen zum Schutz und zur Sicherheit der Arbeitsstätten, jedoch keine detaillierten Angaben. Durch das Wegfallen von detaillierten Angaben, sollen Arbeitgeber in der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Prävention von unzumutbaren Arbeitsbedingungen, nötigen Spielraum gegeben werden. Geprüft werden die Arbeitsstätten von dem “Ausschuss für Arbeitsstätten”. Wendet der Arbeitgeber die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung ordnungsgemäß an, hat er keine Beanstandungen seiner Maßnahmen zu befürchten.
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