Ein Brandsicherungsposten wird eingesetzt zur Vorbeugung und der Vermeidung von Gefahrenquellen, die eine Entzündung zur Folge haben könnten. Bei Großveranstaltungen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Brandsicherheitsdienst durchgeführt wird, um Besucher und Mitarbeiter zu schützen. So können Brandsicherungsposten neben dieser Tätigkeit auch in Unternehmen eingesetzt werden, die Schweissarbeiten durchführen. Ebenfalls kommen diese nach einem gelöschten Feuer zum Einsatz, um eine Brandaufsicht durchzuführen, dass nicht einzelne bislang unentdeckte Glutnäster dazu führen, dass es wieder zu einem Feuer kommt, welches den Schaden weiter maximieren würde. Laut § 41 Abs. 2 VstättVO ist es möglich, dass die Brandsicherungsposten von Dritten gestellt und organisiert wird. Dabei gilt es jedoch immer zu beachten, dass die entsprechenden Auflagen des entsprechenden Landes zur Qualifikation der Brandsicherungsposten eingehalten werden.