Zur Personensicherheit und zum Sachwertschutz werden Brandschutzkontrollen in regelmäßigen Abständen, stichprobenartig oder aber zu besonderen Anlässen und bei erhöhten feuerpolizeilichen Risiken durchgeführt. Verantwortlich für die Durchführung von Brandschutzkontrollen sind die Eigentümer von Gebäuden und Betrieben. Zuständig für die Kontrollen sind in Deutschland die Feuerwehr, die Kaminkehrer und in Betrieben zunächst die Brandschutzbeauftragten. Ihnen ist Zutritt zu allen Örtlichkeiten zu gewähren. Das Ergebnis der Kontrolle ist zu dokumentieren und dem Eigentümer mitzuteilen. Festgestellte Mängel sind gemäß den Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen der Bundesländer zu beseitigen. Bei besonderer Gefahr kann die weitere Nutzung von Gebäuden und Betrieben eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Nachkontrollen gewährleisten, dass die Mängel tatsächlich behoben werden.