Die Innere Sicherheit wird in Deutschland nicht per Gesetz geregelt. Vielmehr ist unter dem Begriff der Inneren Sicherheit zu verstehen, dass jeder Staat, der sich der Demokratie verschrieben hat, vor Kriminalität sowie politischem Extremismus geschützt werden muss. Zur Inneren Sicherheit zählt die Maßnahme, dass die Öffentlichkeit vor Angriffen geschützt wird. Eine weitere Maßnahme im Bereich der Inneren Sicherheit ist der Schutz des Staates vor inländischen bzw. ausländischen Gefahren. Für den Schutz der Inneren Sicherheit sind alle staatlichen Einrichtungen, dabei allerdings vor allem die Polizei und die Feuerwehr, zuständig. Diese staatlichen Einrichtungen müssen sich an die Gesetze des Landes halten. Zudem müssen die Einrichtungen einwandfrei funktionieren, da sonst der Schutz nicht gewährleistet werden kann. Neben den staatlichen Einrichtungen müssen auch die Bürger und Bürgerinnen selbst die Innere Sicherheit schützen. Auch die öffentliche Ordnung liegt neben den staatlichen Einrichtungen auch in den Händen der Bürger. Ein Bürger sollte kleinere Streitigkeiten zuerst mündlich versuchen zu klären, ehe die Polizei alarmiert wird.