Der Begriff der Kriminalität (vom lat. crimen „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) bezeichnet im Wesentlichen laut juristischer Definition eine Straftat.
Mit dem Begriff Kriminalität werden sowohl alle von der Polizei als Straftat bewerteten Verhalten als auch Rechtsverletzungen strafrechtlicher Tatbestände bezeichnet. Des Weiteren ist zu unterscheiden zwischen den Begriffen Massenkriminalität und Kleinkriminalität. Der Begriff der Kleinkriminalität wird dabei vor allem für minder schwere Formen der Kriminalität benutzt und bezeichnet somit als rechtliche weniger schwerwiegende Straftaten, wie beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Während die Massenkriminalität die statistisch am häufigsten vorkommenden Delikte bezeichnet. Dazu zählen vor allem Delikte wie Sachbeschädigungen, Diebstahl oder Betrug. Hier bei sollte zudem eine weitere Abgrenzung zwischen der sogenannten organisierten Kriminalität und der Schwerkriminalität/Gewaltkriminalität vorgenommen werden.