Ist eine spezielle Türart, die zum – zeitlich begrenzten – brandsicheren Verschluss einer Öffnung in einer brandschutztechnisch qualifizierten Wand geeignet ist. Die Schutzgüte wird nach DIN 4102-Teil 5 geregelt und die Türe je nach Feuerresistenz als T30-Tür (= 30 min Feuerwiderstand) bzw. als T90-Tür (= 90 min Feuerwiderstand) gekennzeichnet. Ab einer bestimmten Größe handelt es sich um ein Brandschutztor. Der Einbau ist fachgerecht und Zulassungs-konform angepasst an das verwendete Wandbaumaterial vorzunehmen. Brandschutztüren müssen mit einem Selbstschluss-Mechanismus ausgestattet sein, sie können dabei auch unter Verwendung brennbarer Baustoffe hergestellt werden. Zusätzlich kann bei entsprechender Ausbildung die Funktion “Rauchschutz” erfüllt werden, jedoch zählt eine Tür mit der alleinigen Funktion “Rauchschutztür” nicht zu den Brandschutztüren, da hier die entsprechende thermische Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.