Nach der Auslösung eines Einbruchmelders wird ein elektronisches Signal an eine Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens gesendet. Nicht nur die Ursache des Alarms, sondern auch die Art des Alarms (Einbruch, Feuer, Notruf oder fehlender Verschluss) wird in der Leitstelle angezeigt. Dieser wird gemäß Alarmplan zunächst überprüft. Lässt sich ein Fehlalarm ausschließen, schickt das Sicherheitsunternehmen einen ausgebildeten Mitarbeiter zum Objekt. Sind bereits von außen erkennbare Falschmeldungen, z. B. durch Bedienungsfehler zu erkennen werden diese behoben. Jedoch bei einem technischen Fehler wird ein Serviceunternehmen gemäß Alarmplan informiert. Handelt es sich tatsächlich um einen Einbruchsalarm alarmiert der Sicherheitsmitarbeiter unverzüglich die Polizei und die Notrufleitstelle. Zwischenzeitlich sichert er das Gebäude bis zum Eintreffen der Polizei ab.