Als Einbruchschutz werden Maßnahmen bezeichnet, die ein widerrechtliches Eindringen in Gebäude oder Räume, verhindern sollen. Ein Beispiel hierfür ist der Einbau mechanischer Einbruchsicherungen wie spezieller Schließzylinder, die das Aufbohren des Türschlosses verhindern oder erheblich erschweren. Fenster hingegen lassen sich durch Fensterverriegelungen oder einbruchshemmende Rollläden absichern. Eine weitere Möglichkeit des Einbruchschutzes sind elektronische Sicherungen. Hierzu zählt zum Beispiel eine Einbruchmeldeanlage, auch Alarmanlage genannt. Sie ist mit einem Bewegungsmelder, einem Erschütterungsmelder und/oder einem Glasbruchmelder gekoppelt. Bei Auslösung ertönt eine Sirene oder es wird eine Meldung an ein Sicherheits-unternehmen gesendet (“Stiller Alarm”). Aber auch das eigene Verhalten kann ein wirksamer Einbruchschutz sein. Dazu gehört zum Beispiel, Türen und Fenster auch bei kurzer Abwesenheit zu verschließen. Bei längerer Abwesenheit kann man Nachbarn bitten, ein Auge auf das Haus zu haben, den Briefkasten täglich zu leeren und am Abend das Licht einzuschalten, damit das Haus bewohnt aussieht.