Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitglieder durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall. Die Berufsgenossenschaft VBG ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften werden von ihren Mitgliedern durch Jahresbeiträge, sogenannte nachträgliche Umlagen, finanziert. Die Mitglieder des VBG sind u. a. Versicherungen, Banken, Freiberufler, Sportvereine, Personentransportunternehmen. Nach der Fusion mit BG BAHNEN im Januar 2010 umfasst die Berufsgenossenschaft mehr als 750.000 Mitgliedsunternehmen, denen acht Millionen versicherte Arbeitnehmer angehören. Die VBG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie wird gleich besetzt von Arbeitgebern und Versicherten verwaltet. Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt. Rechtsgrundlage ist das SGB VII (das Siebte Sozialgesetzbuch). Es legt die Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fest. Wichtigste Aufgaben sind die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Handlungsanweisungen und Regelungen im Schadenfall.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Gesetzliche Unfallversicherung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
http://www.vbg.de