Der Krisenstab bezeichnet eine Gruppe von Personen unter Führung eines einzelnen Leiters innerhalb einer Gemeinschaft oder Organisation für den Katastrophen- oder Notfallschutz.

 
Der Krisenstab hat die Aufgabe als provisorisch eingerichtetes Gremium dem Leiter während einer Krise beratend zur Seite zu stehen, Entscheidungen vorzubereiten und die Ausführung von Aktionen zu koordinieren und zu überwachen. Durch die Einberufung eines Krisenstabs soll sichergestellt werden, dass im Schadensfall innerhalb einer Organisation Entscheidungen schnell getroffen und umgesetzt werden können, um den Schaden möglichst schnell zu beseitigen beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. Nach Entspannung der Lage wird der Krisenstab meist wieder durch eine andere oder die vorhergehende Organisationsform ersetzt.