Die IHK, kurz für Industrie- und Handelskammer, ist eine berufsständige Gemeinschaft des öffentlichen Rechts und setzt sich aus den Gesellschaften und Unternehmen einer bestimmten Region zusammen. Alle Firmen und im Handelsregister eingetragenen Personen sind per Gesetz Mitglieder der IHK, ausgenommen davon sind selbstständige Personen und landwirtschaftliche oder rein handwerkliche Unternehmen. Die Aufgaben einer IHK umfassen regionale Wirtschaftsverwaltung, Standortpolitik, Unternehmensförderungen, aber auch die Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung von umweltfreundlicher und innovativer Firmenpolitik. In der Bundesrepublik Deutschland existieren 80 unterschiedlich große Industrie- und Handelskammern. Die genauen juristischen Bestimmungen sind im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 reglementiert.