Als staatliche Behörde ist die Gewerbeaufsicht für die Überwachung und Einhaltung von Bestimmungen, unter anderem im Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber auch im Jugendschutz zuständig. Bei Verstößen ist die Behörde berechtigt gegen die kontrollierten Betriebe Auflagen auszusprechen, um den Schutz der Beschäftigten, sowie dritter Personen zu gewährleisten. Gesundheits- und Unfallschutzbestimmungen bilden neben Arbeitsschutzbestimmungen die Grundlage für die Beurteilung eines Sachverhalts. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtspersonen, etwa im Bereich von technischen Arbeitsprozessen, ist dabei von großer Bedeutung. In ihrer Gesamtheit unterliegt die Gewerbeaufsicht den gesetzlichen Vorgaben der Länder, welche die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter festlegen.