Personenkontrollen können von Amtsträgern und sog. “Nicht-Amtsträgern” durchgeführt werden. Die Einlasskontrollen werden häufig von Nicht-Amtsträgern vorgenommen, welche jedoch für die zu kontrollierende Person freiwillig sind. Diese Kontrollen beinhalten jedoch meist nur das Zeigen des Personalausweises, um das Alter festzustellen. Dies ist vor allem wichtig bei z.B. dem Verkauf von Alkohol oder dem Betreten einer Discothek, da beides für Minderjährige verboten ist und Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die “Leibesvisitation” ist auch eine Form der Personenkontrolle bzw. Einlasskontrolle, welche jedoch ebenfalls freiwillig erfolgt. Sie dient der Kontrolle, ob die Person unerlaubte Gegenstände wie z.B. Schusswaffen, Messer, spitze Gegenstände, aber auch Glasflaschen usw. mit sich führt.