Einbruchhemmung bezeichnet hierbei die Widerstandszeit einer geschlossenen und verriegelten Tür, gegen den Versuch des gewaltsamen Zutritts in einen zu schützenden Bereich (Raum, Gebäude, Halle…etc.). Der Versuch kann durch körperliche Gewalt oder unter Zuhilfenahme von Werkzeug erfolgen. “Einbruchhemmende Türen” werden dort verbaut, wo unbefugtes und / oder gewaltsames Eindringen zeitlich erschwert und behindert werden soll. Die einbruchhemmende Eigenschaft einer Tür wird durch die Einstufung in entsprechende Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) ist nach DIN V ENV 1627 beschrieben. Für den Privatbereich (in der Regel Wohnungen / Häuser) sind Türelemente der Widerstandsklasse WK 1 bis WK 3 gebräuchlich. Die niedrigste Widerstandsklasse WK 1 (Grundsicherheitsstufe) stellt hierbei jedoch keine genormten Anforderungen an das Glas in Füllungen oder Seitenteilen / Oberlichtern.