Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jeder deutsche Bürger ein Recht auf Auskunft, Korrektur, Löschung oder Sperrung eigener Daten, die auf einem Server ohne eigenen Zugang gespeichert sind. Kontrollinstanzen wie die Datenschutzkontrolle helfen dem Bürger bei der Durchsetzung dieses Anrechts und überwachen aber auch präventiv die Einhaltung der gesetzlich reglementierten Datenschutzbestimmungen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz kontrolliert den Datenschutz in der Telekommunikation und Post, aber auch in öffentlichen Einrichtungen des Bundes. Der Datenschutz in Landes- und Gemeindeverwaltungen wird von den Landesbeauftragten für Datenschutz gewährleistet, letztendlich sind die Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer für die Überwachung des Datenschutzes im privaten Sektor zuständig, d.h., Firmen, Gemeinschaften, Selbstständige etc.