Das Chemikaliengesetz regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. In einzelnen Verordnungen werden entsprechende Schutzmaßnahmen und Kontrollen definiert, die für die Sicherheit vor einzelnen Stoffen nötig sind und als Sicherungsmaßnahme für die Umwelt dienen. Das Chemikaliengesetz enthält unter anderem Informationen zu Stoff, Zubereitung, Verwendung, Einstufung, Hersteller und Einführer. Diese Informationen sind für die Einfuhr neuer chemikalischer Stoffe nötig, da in Europa eine Anmelde- und Zulassungspflicht für chemische Stoffe besteht. Neue Chemikalien dürfen nur eingeführt bzw. hergestellt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen und dementsprechend in Kontroll-Listen wie der ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) oder der EINECS (European Inventory of Existing Chemical Substances) geführt sind.