Unter dem Begriff des Betriebschutzes wird die Sicherung und der Schutz in einem Arbeitsbetrieb verstanden. Man spricht auch von Arbeitsschutz. Der Arbeits- oder Betriebsschutz umfasst die Pflichten eines Arbeitgebers/einer Arbeitgeberin sowie die Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin. Diese sind im Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) mit Wirkung vom 07.08.1996 inklusive späterer Änderungen beschrieben,verankert und geregelt. So ist ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin beispielsweise dazu verpflichtet, entsprechd den gegebenen Bedingungen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit seiner Angestellten bzw. Beschäfigten am Arbeitsplatz zu ergreifen und umzusetzen. Es/Sie ist angehalten diese Maßnahmen zu überprüfen und ggf. den Gegebenheiten anzupassen. Angestellte sind zudem verpflichtet – auch im eigenen Interesse – ihren Möglichkeiten sowie den Anordnungen und Anweisungen des Arbeitgeber/der Arbeitgeberin entsprechend für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Verweis: BMAS