Betriebssanitäter werden auf Baustellen, großen Betrieben oder bei Unternehmen eingesetzt, die ein besonderes Gefährdungspotential aufweisen. Ihr hauptsächliches Aufgabengebiet liegt in der Versorgung und Betreuung von verletzten und erkrankten Personen. Dabei absolvieren Betriebssanitäter eine gesonderte Ausbildung, die es ihnen ermöglicht mit erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen die Zeit, von der Verletzung eines Mitarbeiters, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Hauptsächlich wird dabei die chirurgische Hilfeleistung, die Versorgung von Wunden oder das Anwenden von Augenspülstationen in Anspruch genommen. Neben der Unterstützung des eintreffenden Rettungsdienstes bei der Versorgung, kann dem Betriebssanitäter auch ein anderes Aufgabenfeld zugewiesen werden, beispielsweise im Rahmen der Unterstützung des Betriebsarztes. Der Sinn des Einsatzes eines Betriebssanitäters liegt darin, dass so der größte Teil der Verletzungen bereits vor Ort behandelt werden kann, und der Arbeiter in vielen Fällen sofort wieder Einsatzfähig ist. Die Kosten für einen Betriebssanitäter können somit gegebenenfalls durch Einsparung von Ausfallstunden eines verletzten Arbeitnehmers wieder ausgeglichen werden. Trotzdem erfolgt die Einstellung von Betriebssanitätern nicht immer nur freiwillig. Laut § 27 BGV A1 ist ein Betriebssanitäter einzustellen, wenn in einem Gebäude mehr als 1500 Menschen arbeiten, oder wenn auf einer Baustelle mehr als 100 anwesende Arbeiter beschäftigt werden.
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