Die ordentliche Ausführung und Einleitung von Abwehrmaßnahmen wird innerhalb größerer Unternehmen vom Werkschutz durchgeführt. Abwehrmaßnahmen dienen dazu ein Unternehmen oder einen bestimmten Bereich eines Unternehmens vor Gefahren und Schaden zu schützen. Abwehrmaßnahmen können dabei vom Werkschutz regelmäßig durchgeführte Kontrollen der Sicherheitsperipherie sein, aber auch die Kontrolle einzelner Personen betreffen, die das Unternehmen besuchen. Andere Abwehrmaßnahmen sind elektronische Sicherungssysteme wie Alarmanlagen, spezielle Schließsysteme und die Personenkontrolle. Desweiteren zählen auch bauliche Absperrungen wie Zäune, Mauern oder Schutztüren in den Bereich der Abwehrmaßnahmen. Der Werkschutz eines Unternehmens ist dabei hauptverantwortlich für die Durchführung und die Richtigkeit der Abwehrmaßnahmen, die zum Schutze eines Unternehmens durchgeführt werden müssen.